BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2022

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob wegen der Formulierung in Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO bei am 01.01.2009 bereits bestehenden Körperschaften nur die nach dem 31.12.2008 erfolgten inhaltlichen Änderungen der Satzung § 60 Abs. 1 Satz 2 genügen müssen oder ob bei einer Satzungsänderung die gesamte Satzung in Übereinstimmung mit der Mustersatzung gebracht werden muss (Az. V R 11/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: BMJV veröffentlicht . . . ...

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische . . . ... [weiterlesen]

Steuerliche Förderung der E-Mobilität . . .

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv