BFH zur Frage der Gewerblichkeit der Einkünfte einer im Bereich der Durchführung klinischer Studien tätigen Fachkrankenschwester

Kategorie: Steuern | 21. Juni 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine examinierte Krankenschwester mit der zusätzlichen Qualifikation „Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin“ und abgeschlossenem Masterstudiengang „Clinical Research“, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Schulung, Überwachung und klinische Unterstützung der Anwender beim Einsatz dieser Produkte erstreckt, eine einem Heilberuf ähnliche selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausübt (Az. VIII R 24/14).

Weitere Informationen: BFH zur Frage der Gewerblichkeit der Einkünfte einer im Bereich der Durchführung klinischer Studien tätigen Fachkrankenschwester

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht . . .

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die . . . ... [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings . . . ...

Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv