BFH zur Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Kategorie: Steuern | 20. Dezember 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein GmbH-Geschäftsführer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters für die Einfuhrumsatzsteuer bei vor dem Insolvenzantrag durchgeführten Einfuhren haftet (Az. VII R 40/16).

Weitere Informationen: BFH zur Geschäftsführerhaftung für Einfuhrumsatzsteuer nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nagetierbefall im Urlaubshotel? – Reisepreisminderung wegen . . . ...

Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines . . . ... [weiterlesen]

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung . . . ...

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv