BFH zur gewinnerhöhenden Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

Kategorie: Steuern | 20. August 2020

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine beim Rechtsvorgänger gebildete § 6b-Rücklage im Rahmen der Verschmelzung unter Buchwertfortführung auf den Gesamtrechtsnachfolger durch diesen übernommen und dort auf ein vom Gesamtrechtsnachfolger angeschafftes Reinvestitionsobjekt übertragen werden kann, wenn Umwandlungsstichtag und Auflösungszeitpunkt bei Nichtübertragung der Rücklage identisch sind (Az. XI R 39/18)

Weitere Informationen: BFH zur gewinnerhöhenden Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Nutzungspflicht des . . . ...

Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur . . . ... [weiterlesen]

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von . . . ...

Das Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der . . . ... [weiterlesen]

Archiv