BFH zur Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige

Kategorie: Steuern | 11. Oktober 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein sog. Mischbetrieb vorliegt, dessen Zuordnung sich nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit richtet, wenn unterschiedlich klassifizierte Tätigkeiten eines Unternehmens nicht „nebeneinander“, sondern „nacheinander“ für dasselbe Produkt oder dieselbe Leistung erbracht werden – Abgrenzung zwischen Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe (Az. III R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zur Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige

Quelle: www.datev.de

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