BFH zur Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen

Kategorie: Steuern | 6. Juni 2018

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob alle Absender und Empfänger verwahrter Postsendungen, die zum Zeitpunkt der Fertigung des Kostenbescheids aus der Zollbehörde unbekannten Gründen nicht abgeholt worden sind, Kostenschuldner gemäß § 13 VwKostG sind (Az. VII R 21/16).

Weitere Informationen: BFH zur Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für . . . ...

Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur . . . ... [weiterlesen]

Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ...

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv