BFH zur Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

Kategorie: Steuern | 10. Januar 2018

Entscheidet sich ein Entschädigungskläger unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er laut BFH grundsätzlich das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (Az. X K 1/16).

Weitere Informationen: BFH zur Kostentragung bei einer Entschädigungsklage

Quelle: www.datev.de

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