BFH zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 01.08.2022

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Juni 2024

Der BFH entschied, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gem. § 52d Satz 1 oder 2 FGO bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter i. S. d. § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte (Az. VII R 34/22).

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Quelle: www.datev.de

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