BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Kategorie: Steuern | 28. Mai 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei den Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bioenergieparks um Werklieferungen und sonstige Leistungen mit Bauwerksbezug handelt und somit die Leistungsempfängerin die Steuer schuldet (Az. XI R 10/17).

Weitere Informationen: BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Quelle: www.datev.de

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