BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Kategorie: Steuern | 28. Mai 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei den Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bioenergieparks um Werklieferungen und sonstige Leistungen mit Bauwerksbezug handelt und somit die Leistungsempfängerin die Steuer schuldet (Az. XI R 10/17).

Weitere Informationen: BFH zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv