BFH zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

Kategorie: Steuern | 13. August 2020

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kanzleiabwickler nach § 55 BRAO Vermögensverwalter i. S. des § 34 Abs. 3 AO ist (Az. XI R 18/19).

Weitere Informationen: BFH zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Telekommunikationsanbieter erhält keine Kontoverbindung bei der . . . ...

Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste . . . ... [weiterlesen]

Landesarbeitsgericht verneint den Anspruch des Fahrers . . . ...

Das LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv