BFH zur Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte

Kategorie: Steuern | 24. Januar 2018

Der BFH hatte zu entscheiden, wie und unter welchen Voraussetzungen eine einheitliche Entschädigung, die abwicklungstechnisch in zwei oder mehr Teilbeträge aufgespalten worden ist, von zwei oder mehreren selbständigen Entschädigungen abzugrenzen ist (Az. IX R 11/17).

Weitere Informationen: BFH zur Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte

Quelle: www.datev.de

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