BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege

Kategorie: Steuern | 6. September 2017

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Umsätze aus der ambulanten 24-Stunden-Pflege für kranke und hilfsbedürftige Personen und die Entgelte für die Personalüberlassung an einen Pflegedienst nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie steuerfrei sind (Az. XI R 23/14).

Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege

Quelle: www.datev.de

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