BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege

Kategorie: Steuern | 6. September 2017

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Umsätze aus der ambulanten 24-Stunden-Pflege für kranke und hilfsbedürftige Personen und die Entgelte für die Personalüberlassung an einen Pflegedienst nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie steuerfrei sind (Az. XI R 23/14).

Weitere Informationen: BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission veröffentlicht Jahresbericht zur Steuerpolitik in . . . ...

Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) der EU-Kommission hat . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen . . . ...

Für Werbung mit Umweltaussagen, z. B. „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ . . . ... [weiterlesen]

Archiv