BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage
Kategorie: Steuern | 16. August 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handelt, wenn der Betreiber einer Biogasanlage die im Blockheizkraftwerk neben Strom ebenfalls erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer abgibt oder ob eine Lieferung vorliegt, für die ein Dritter (Stromabnehmer) das Entgelt (KWK-Bonus) entrichtet hat (Az. XI R 2/14).
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Quelle: www.datev.de