BFH zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Oktober 2025
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein In-Unkenntnis-lassen i. S. des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausgeschlossen ist, wenn die Finanzbehörde aufgrund elektronisch übermittelter Daten über die tatsächlichen Umstände Kenntnis hatte (Az. VI R 14/22).
Quelle: www.datev.de

