BFH zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Kategorie: Steuern | 6. Februar 2020

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der BFH entgegen bisheriger Rechtsprechung entschieden (Az. V R 23/19).

Weitere Informationen: BFH zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Quelle: www.datev.de

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