BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Kategorie: Steuern | 22. August 2018

Der BFH entschied in der Frage, ob die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verfassungsgemäß sind (Az. III R 35/15).

Weitere Informationen: BFH zur Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Quelle: www.datev.de

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