BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Kategorie: Steuern | 14. Mai 2018

Der BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Er hat daher mit Beschluss in einem summarischen Verfahren Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt (Az. IX B 21/18).

Weitere Informationen: BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

Quelle: www.datev.de

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