BFH: Zwischengewinne als Verlust i. S. des § 15b Abs. 1 EStG

Kategorie: Steuern | 1. August 2019

Der BFH entschied u. a., dass negative Zwischengewinne grundsätzlich keine Verluste i. S. des § 15b Abs. 1 EStG darstellen (Az. VIII R 29/15).

Weitere Informationen: BFH: Zwischengewinne als Verlust i. S. des § 15b Abs. 1 EStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ . . .

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung . . . ... [weiterlesen]

Datenschutz-Urteil: Google hat Griff nach Nutzerdaten . . . ...

Mit einer einzigen Registrierung sollten Verbraucher Google erlauben, ihre Daten . . . ... [weiterlesen]

Archiv