BFH: Zwischengewinne als Verlust i. S. des § 15b Abs. 1 EStG

Kategorie: Steuern | 1. August 2019

Der BFH entschied u. a., dass negative Zwischengewinne grundsätzlich keine Verluste i. S. des § 15b Abs. 1 EStG darstellen (Az. VIII R 29/15).

Weitere Informationen: BFH: Zwischengewinne als Verlust i. S. des § 15b Abs. 1 EStG

Quelle: www.datev.de

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