BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Juli 2025
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de