BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

Kategorie: Recht | 17. August 2018

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (Az. I ZR 25/17). Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind – ebenso wie für Verbraucher.

Weitere Informationen: BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben

Quelle: www.datev.de

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