BGH entscheidet über die Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2024

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der BGH hat über fünf Revisionen entschieden, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellte, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht (Az. VI ZR 38/22 u. a.).

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Quelle: www.datev.de

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