BGH entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen COVID-19

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Januar 2025

Der BGH hat auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des EuGH entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 3 BGB befreit ist (Az. X ZR 53/21, X ZR 3/22, X ZR 55/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zum Koalitionsvertrag: Steuerfreiheit bei der . . . ...

Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften . . . ... [weiterlesen]

KI-Nutzung boomt – aber die Angst . . . ...

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz hat in Deutschland in den . . . ... [weiterlesen]

Archiv