BGH: Kontrollverlust über Personalakte als ersatzfähiger Schaden

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2025

Der BGH hat entschieden, dass bereits die Überlassung von Personalakten einer Bundesbehörde an Landesbeamte ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten sein kann, was zu einem immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO führen kann (Az. VI ZR 365/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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