BGH: Kontrollverlust über Personalakte als ersatzfähiger Schaden
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Mai 2025
Der BGH hat entschieden, dass bereits die Überlassung von Personalakten einer Bundesbehörde an Landesbeamte ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten sein kann, was zu einem immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO führen kann (Az. VI ZR 365/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de