BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet
Kategorie: Recht | 20. Juli 2017
Die DB Vertrieb GmbH darf bei Flugreisebuchungen über die Reiseplattform start.de die „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode anbieten. Das hat der BGH entschieden (Urteil KZR 39/16 vom 18.07.2017). Der vzbv hatte gegen diese Praxis geklagt.
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Quelle: www.datev.de