BGH-Urteil: Recht auf zeitlich flexible Umbuchung nach Flugannullierung

Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juni 2023

Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Soweit Plätze verfügbar sind, können Betroffene diese auf Wunsch auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt antreten. Die Fluggesellschaften dürfen hierfür keinen Aufpreis verlangen. So entschied der BGH auf Klage der VZ NRW (Az. X ZR 50/22).

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Quelle: www.datev.de

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