BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im bayerischen "Kuhglocken-Streit" zurück
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Der Kläger hatte von seinem Grundstücksnachbarn u. a. verlangt, die Weideviehhaltung mit Kuhglocken zu unterlassen. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Der BGH hat die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Az. V ZR 85/19).
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Quelle: www.datev.de