BGH zum Differenzschaden in „Dieselverfahren“ nach Urteil des EuGH
Kategorie: Steuern und Recht | 26. Juni 2023
Der BGH hat im Anschluss an die Entscheidung des EuGH (Rs. C-100/21) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in „Dieselverfahren“ den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können (Az. VIa ZR 335/21).
Quelle: www.datev.de