BGH zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

Kategorie: Recht | 30. Mai 2018

Der BGH hat entschieden, dass in einem Fall, indem der Reiseveranstalter zur Durchführung einer Reise vertraglich verpflichtet war, diese aber vereitelt worden ist, der Reisende ebenso wie bei einer erheblich beeinträchtigten Reise nach § 651f Abs. 2 BGB – neben der Erstattung des Reisepreises – auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann (Az. X ZR 94/17).

Weitere Informationen: BGH zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von . . . ...

Das Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der . . . ... [weiterlesen]

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters . . .

Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 . . . ... [weiterlesen]

Archiv