BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Kategorie: Recht | 17. Januar 2018

Abgesehen von geringfügigen vom Reisenden hinzunehmenden Abweichungen ist eine nachträgliche Leistungsänderung nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese im Reisevertrag rechtswirksam vorbehalten hat, wofür regelmäßig nur eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters in Betracht kommt. Darauf weist der BGH bei der Entscheidung über Ansprüche von Reisenden hin (Az. X ZR 44/17).

Weitere Informationen: BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Quelle: www.datev.de

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