BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Kategorie: Recht | 17. Januar 2018

Abgesehen von geringfügigen vom Reisenden hinzunehmenden Abweichungen ist eine nachträgliche Leistungsänderung nur zulässig, wenn der Reiseveranstalter sich diese im Reisevertrag rechtswirksam vorbehalten hat, wofür regelmäßig nur eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters in Betracht kommt. Darauf weist der BGH bei der Entscheidung über Ansprüche von Reisenden hin (Az. X ZR 44/17).

Weitere Informationen: BGH zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch Reiseveranstalter

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Änderung des BMF-Schreibens zur Anwendung der . . . ...

Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur . . . ... [weiterlesen]

Verfahren zur Zulässigkeit des rückwirkenden Treaty Override in . . . ...

Das BVerfG hat das Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs . . . ... [weiterlesen]

Archiv