Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG
Kategorie: Steuern und Recht | 14. November 2022
Das FinMin Baden-Württemberg erlässt ein Schreiben zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG (Az. FM3 – G-425-4 / 4).
Quelle: www.datev.de