Blinken ohne abzubiegen – Mithaftung bei Unfall
Kategorie: Recht | 4. September 2017
Wer an einer Kreuzung blinkt, ohne tatsächlich abzubiegen, kann bei einem Unfall mithaften. Selbst dann, wenn er grundsätzlich Vorfahrt hat. Der wartepflichtige Autofahrer haftet aber überwiegend. Nur wegen des gesetzten Blinkers darf er nicht darauf vertrauen, dass das andere Fahrzeug abbiegt. So entschied das AG Oberndorf (Az. 2 C 434/15). Darüber informierte der DAV.
Weitere Informationen: Blinken ohne abzubiegen – Mithaftung bei Unfall
Quelle: www.datev.de