Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren im Rahmen eines Online-Marktplatzes stellt keine Markenrechtsverletzung dar
Kategorie: Recht | 2. April 2020
Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen ihres Online-Marktplatzes (Amazon-Marketplace) stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. So entschied der EuGH (Rs. C-567/18).
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Quelle: www.datev.de