Boarding verpasst: Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen

Kategorie: Steuern und Recht | 29. August 2023

Das AG München entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht dafür haftet, wenn Reisende wegen langer Sicherheitskontrollen am Flughafen ihren Flug verpassen (Az. 158 C 1985/23).

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Quelle: www.datev.de

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