Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern
Kategorie: Steuern | 15. April 2020
Das FG Münster hat entschieden, dass vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen den Vorsteuerabzug nachträglich gemäß § 17 UStG mindern können (Az. 5 K 1670/17).
Weitere Informationen: Bonuszahlungen eines Dritten können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern
Quelle: www.datev.de