BRAK begrüßt geplante virtuelle Kammerversammlungen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Mai 2023

Berufsständische Kammern wie etwa die regionalen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer sollen ihre Kammerversammlungen künftig auch online oder hybrid abhalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Die BRAK begrüßt das ausdrücklich und zeigt zugleich Klarstellungs- und Ergänzungsbedarf auf.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streitwertgrenzen für Rechtsmittel sollen deutlich erhöht . . . ...

Parallel zur Neujustierung der Zuständigkeiten von Amts- und Landgerichten erwägt . . . ... [weiterlesen]

Rechtsfahrgebot für Fahrräder gilt auch auf . . . ...

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, . . . ... [weiterlesen]

Archiv