Brennbare Wärmedämmung an Hochhäusern muss entfernt werden
Kategorie: Recht | 6. März 2020
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine brennbare Wärmedämmung an Hochhäusern in Ludwigshafen entfernen. Die Dämmung der betroffenen Hochhäuser mit Polystyrol, d. h. einem brennbaren Dämmstoff, verstoße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Das hat das VG Neustadt entschieden (Az. 4 L 181/20).
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Quelle: www.datev.de