Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig

Kategorie: Recht | 28. Mai 2020

Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 Euro auf 0,70 Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 C 1.19).

Weitere Informationen: Briefporto für Standardbriefe rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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