Brillengläser: Jobcenter als Ausfallbürge der Krankenkasse
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2025
Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 12 AS 116/23).
Quelle: www.datev.de