Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart ist Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den Versorgungsbezügen der Bruttobetrag, den der Versorgungsträger zur Erfüllung des Versorgungsanspruchs auszahlt (Az. S 15 KR 33/17).

Weitere Informationen: Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Werterhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage unterliegt . . . ...

Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv