Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Laut SG Stuttgart ist Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den Versorgungsbezügen der Bruttobetrag, den der Versorgungsträger zur Erfüllung des Versorgungsanspruchs auszahlt (Az. S 15 KR 33/17).

Weitere Informationen: Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Quelle: www.datev.de

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