BStBK begrüßt 1:1-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

Kategorie: Steuern | 16. März 2020

Die Bundessteuerberaterkammer hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften Stellung genommen.

Weitere Informationen: BStBK begrüßt 1:1-Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung . . . ...

Mit dem Gesetzentwurf soll das Sanierungshilfengesetz lt. BMF an die . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung . . . ...

Das BMF hat am 23.07.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur . . . ... [weiterlesen]

Archiv