BStBK zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Anzeigepflichten für Steuergestaltungen

Kategorie: Steuern | 22. Juni 2017

Als Reaktion auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Anzeigepflichten von „Steuerintermediären“ teilt die BStBK mit, dass sie Überlegungen zur Einführung einer Anzeigepflicht strikt ablehnt, da sie insbesondere eine Kollision mit der Rolle des Steuerberaters als Berufsgeheimnisträger befürchtet. Deshalb begrüßt sie die von der EU-Kommission vorgesehene Öffnungsklausel.

Weitere Informationen: BStBK zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Anzeigepflichten für Steuergestaltungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen . . . ...

Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Archiv