Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen nur im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung erlaubt

Kategorie: Recht | 13. März 2018

Das VG Gießen hat die Klage der Stadt Gießen auf eine erweiterte Bürgerbeteiligungssatzung gegen das Land Hessen abgewiesen, da die Hessische Gemeindeordnung die Bürgerbeteiligungsrechte abschließend regele und die Kommunen deshalb nicht berechtigt seien, weitergehende Rechte einzuführen (Az. 8 K4523/15.GI).

Weitere Informationen: Bürgerbeteiligungssatzung der Stadt Gießen nur im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung erlaubt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unternehmensnachfolge 2025: Mittelstand schlägt Alarm . . .

Die Unternehmensnachfolge entwickelt sich zu einer der größten Herausforderungen für . . . ... [weiterlesen]

DAC 9: Durchführungsverordnung zum automatischen Informationsaustausch . . .

Am 17.07.2025 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1325 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, . . . ... [weiterlesen]

Archiv