Bürgermeister dürfen in Niedersachsen nicht Mitglied des Kreistages sein

Kategorie: Recht | 19. März 2018

Die Regelung im niedersächsischen Kommunalrecht, dass hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden nicht Abgeordnete des Kreistages sein dürfen, ist mit dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung vereinbar. So entschied das VG Braunschweig (Az. 1 A 48/17).

Weitere Informationen: Bürgermeister dürfen in Niedersachsen nicht Mitglied des Kreistages sein

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon . . .

Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des . . . ... [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht . . .

Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung . . . ... [weiterlesen]

Archiv