Bürgermeisterwahl in Eppelheim: Wahleinspruch rechtskräftig abgelehnt

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Der VGH Baden-Württemberg hat das Urteil des VG Karlsruhe zur Bürgermeisterwahl in Eppelheim bestätigt. Die Wahlanfechtungsklage eines Eppelheimer Bürgers gegen die Wahl von Patricia Popp (jetzt Rebmann) zur Bürgermeisterin von Eppelheim hatte damit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg (Az. 1 S 1367/17).

Weitere Informationen: Bürgermeisterwahl in Eppelheim: Wahleinspruch rechtskräftig abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG . . .

Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau . . . ... [weiterlesen]

Zuschläge für Zytostatika & Co.: Landessozialgericht . . . ...

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden, dass der . . . ... [weiterlesen]

Archiv