Bürgermeisterwahl in Eppelheim: Wahleinspruch rechtskräftig abgelehnt

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Der VGH Baden-Württemberg hat das Urteil des VG Karlsruhe zur Bürgermeisterwahl in Eppelheim bestätigt. Die Wahlanfechtungsklage eines Eppelheimer Bürgers gegen die Wahl von Patricia Popp (jetzt Rebmann) zur Bürgermeisterin von Eppelheim hatte damit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg (Az. 1 S 1367/17).

Weitere Informationen: Bürgermeisterwahl in Eppelheim: Wahleinspruch rechtskräftig abgelehnt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig . . . ...

Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Archiv