Bürgermeisterwahl in Hirzenhain vorläufig untersagt

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Das VG Gießen hat der Gemeinde Hirzenhain per einstweiliger Anordnung aufgegeben, die Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters so lange zu unterlassen, bis rechtskräftig über die Abwahl des Vorgängers entschieden wurde (Az. 8 L 6601/17.GI).

Weitere Informationen: Bürgermeisterwahl in Hirzenhain vorläufig untersagt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Baulogistikdienstleister haftet bei verletzter Verkehrssicherungspflicht für . . . ...

Das AG München verurteilte einen Baulogistikdienstleister zur Zahlung von Schadensersatz . . . ... [weiterlesen]

DStV-Präsident Lüth appelliert an Gesetzgeber: „Praxistauglichkeit . . . ...

DStV-Präsident Lüth eröffnete am 20.10.2025 den 48. Deutschen Steuerberatertag in . . . ... [weiterlesen]

Archiv