Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien
Kategorie: Recht | 31. März 2020
Das BMWI hat im Einvernehmen mit dem BMF beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.
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Quelle: www.datev.de