Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen

Kategorie: Steuern und Recht | 27. März 2023

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen.

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Quelle: www.datev.de

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